§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Tagesoma & Tagesopa (betrieben durch Julius Murena, Köln). Die Plattform ist ein digitales Anzeigenbrett: Sie stellt Profile bereit und ermöglicht Kontaktaufnahme, übernimmt aber keine aktive Vermittlung, keine Vorab-Prüfung der Nutzer und keine Garantie für die Qualifikation der Betreuungspersonen. Der Betreuungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Eltern und der jeweiligen Betreuungsperson zustande. Tagesoma ist nicht Partei dieses Vertrags.
§ 2 Registrierung
Die Nutzung ist Volljährigen vorbehalten. Seniorinnen und Senioren legen ihr Profil eigenverantwortlich an; eine Vorab-Prüfung durch die Plattform findet nicht statt. Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Die Plattform behält sich vor, bei Verstößen gegen diese AGB Profile zu sperren oder zu entfernen.
§ 3 Leistungen der Plattform
- Veröffentlichung von Betreuungs-Profilen einschließlich freiwilliger Trust-Badges (Telefon, Identität, Führungszeugnis-Bereitschaft)
- Matching auf Basis von Entfernung (Postleitzahl) und Profil-Qualität
- Vorvertragliche Kommunikation („Anschreiben") zwischen Eltern und Senior
- Nachrichtenaustausch innerhalb einer Buchungsanfrage
- Buchungsabwicklung einschließlich Zahlungsabwicklung via Stripe
- Bewertungen nach abgeschlossenen Buchungen (innerhalb 30 Tage editierbar)
- Such-Alerts und E-Mail-Benachrichtigungen
§ 3a Vorvertragliche Kommunikation („Anschreiben")
Eltern können Senioren über die Plattform anschreiben, ohne sofort eine Buchung anzulegen. Diese Nachrichten dienen ausschließlich dem gegenseitigen Austausch, sind keine verbindlichen Vertragsangebote und begründen keinen Anspruch auf eine Buchung. Beide Seiten können den Austausch jederzeit ohne Begründung beenden.
§ 3b Verhaltenskodex für Senioren
Senioren bestätigen vor Aufnahme der Tätigkeit den Verhaltenskodex der Plattform. Dieser umfasst insbesondere: keine körperliche oder psychische Gewalt; kein Konsum von Alkohol oder Drogen während der Betreuung; Verschwiegenheit über Familieninterna; keine Veröffentlichung von Kindbildern ohne ausdrückliche Eltern-Zustimmung; sofortige Benachrichtigung der Eltern und ggf. der Notrufnummer 112 bei Notfällen; Identitätstreue (keine Vertretungspersonen ohne Eltern-Absprache). Bei begründeten Hinweisen auf Verstöße prüfen wir das Profil und behalten uns vor, es zu sperren.
§ 4 Vergütung
Die Betreuungsperson legt ihr Honorar pro Stunde selbst fest; der jeweils gültige Stundensatz wird im Profil der Betreuungsperson sowie vor jeder Buchung angezeigt. Eltern zahlen pro Stunde einen Gesamtpreis, der sich aus diesem Honorar und einer Plattformgebühr von 2,00 €/h zusammensetzt. Die Plattformgebühr behält die Plattform ein, das Honorar wird an die Betreuungsperson ausgezahlt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Gesamtpreis.
§ 4a Zahlungsabwicklung über die Plattform
Buchungen, die über Tagesoma & Tagesopa angebahnt wurden, sind auch über die Plattform abzuwickeln und zu bezahlen. Die Bezahlung läuft über unseren Zahlungsdienstleister (Stripe); nur so greifen die Schutzmechanismen für beide Seiten — Zahlung erst nach dem Termin, Absicherung bei Absage, automatische Rechnung und Beleg für das Finanzamt.
Es ist nicht gestattet, eine über die Plattform angebahnte Betreuung gezielt an der Plattform vorbei privat (z. B. in bar) abzurechnen, um die Plattformgebühr oder die Zahlungsabwicklung zu umgehen. Wiederholte oder vorsätzliche Umgehung kann zur Sperrung des Kontos führen. Es steht beiden Seiten frei, sich unabhängig von der Plattform und ohne deren Vermittlung zu kennen oder zu treffen; diese Regelung betrifft ausschließlich die Abrechnung von über die Plattform zustande gekommenen Buchungen.
§ 5 Absage und Rückerstattung
Bis 24 Stunden vor Beginn kann eine Buchung kostenfrei abgesagt werden; der reservierte Betrag wird vollständig wieder freigegeben. Sagen die Eltern weniger als 24 Stunden vor Beginn ab, wird die Hälfte der vereinbarten Gesamtvergütung (anteilig Honorar und Plattformgebühr) berechnet und eingezogen; der übrige reservierte Betrag wird freigegeben. Der einbehaltene Honoraranteil wird als Ausfallhonorar an die Betreuungsperson ausgezahlt. Sagt die Betreuungsperson ab, erfolgt eine vollständige Freigabe zugunsten der Eltern.
Die Abrechnung erfolgt automatisch über den Zahlungsdienstleister; eine gesonderte Stornorechnung wird nicht erstellt.
§ 6 Haftung
Die Plattform haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus dem Betreuungsverhältnis selbst ist Tagesoma als reiner Plattform-Betreiber nicht verantwortlich. Wir empfehlen Eltern und Betreuungspersonen, sich vor einer ersten Betreuung über die Plattform auszutauschen — die Entscheidung darüber liegt aber allein bei den Beteiligten. Die Betreuung findet im Haushalt der Eltern statt.
§ 7 Kündigung des Kontos
Jeder Nutzer kann sein Konto jederzeit selbst löschen – angemeldet unter Einstellungen. Alternativ per Mail an jmurena@gmx.de. Offene, noch nicht durchgeführte Buchungen werden automatisch als abgesagt markiert. Zahlungs- und Rechnungsdaten werden gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO: 10 Jahre) aufbewahrt, sind aber nach der Löschung nicht mehr dem Namen zuordenbar. Details im Datenschutz.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.